Arbeitsverhalten und Sozialverhalten – Noten
In den Halbjahreszeugnissen vom Februar werden gemäß §73 des Hessischen Schulgesetzes die Bewertungen in Arbeitsverhalten und Sozialverhalten (ARSO) vorgenommen. Diese Beurteilung erfolgt durch die Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenleitung.
Das Arbeitsverhalten umfasst:
- Lernbereitschaft im Unterricht und bei der häuslichen Arbeit,
- Beteiligung am Unterricht
- Selbststständigkeit und Eigeninitiative
- Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit
- Fleiß und Zielstrebigkeit bei der Arbeit
- Genauigkeit und Sorgfalt
- Ordnung und Übersichtlichkeit
Das Sozialverhalten umfasst:
- Soziales Verhalten in der Klassen- und Schulgemeinschaft
- Rücksichtnahme und Fairness
- Zusammenarbeit
- Gespräch mit Lehrern, Kameraden und Anderen
- Hilfsbereitschaft
- positives Einwirken auf andere
- Einhalten von Regeln und Absprachen
- Zuverlässigkeit und soziale Verantwortung
Die Beurteilung durch Noten erfolgt analog zur Leistungsbewertung in den Fächern.
- SEHR GUT, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
- GUT, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
- BEFRIEDIGEND, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht.
- AUSREICHEND, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen nicht entspricht
- MANGELHAFT, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
- UNGENÜGEND, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.