Hier erhalten Sie Antworten auf die im Schulalltag häufig gestellten Fragen.
Anfragen/Beschwerden: Es läuft nicht immer alles nach Wunsch; Fehler oder Irrtümer sind möglich und menschlich. Halten Sie bei entsprechenden Nachfragen/Beschwerden bitte immer folgenden Weg ein: Wenden Sie sich bitte immer zuerst an die Stelle, an der das Problem aufgetreten ist (in der Regel Fachlehrkraft oder Klassenleitung – siehe auch „Kontakt mit Lehrkräften“). Ein direkter Austausch löst erfahrungsgemäß die meisten Probleme schnell und unkompliziert. Sollte auf diesem Weg keine direkte Lösung möglich sein, werden die Lehrkräfte Sie an die nächste zuständige Stelle weitervermitteln (Schul-Sozialarbeit, HELP-Team, Schulleitung).
Anmeldung, Schulwechsel, Neuaufnahme: Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Klassenstufe 5 erfolgt ausschließlich im Zuge des regulären Anmeldeverfahrens über die Grundschule; diese berät Sie dazu umfassend. Aufnahmen während des Schuljahres und in andere Klassenstufen sind nach Prüfung der Voraussetzungen möglich. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, eine Anfrage per Mail an das Sekretariat zu schicken. Bitte geben Sie den Grund des Wechselwunsches, den Wohnort, die bisher besuchte Schule sowie die gewünschte Klassenstufe an; fügen Sie bitte die letzten 3 Zeugnisse Ihres Kindes als Anlage bei. Sie erhalten schnellstmöglich eine Nachricht von uns.
Beurlaubungen/Befreiungen vom Unterricht: Anträge auf Beurlaubung von einzelnen Stunden bis hin zu 2 Tagen sind bitte rechtzeitig vorher bei den Klassenlehrkräften/Tutoren schriftlich abzugeben (Ausnahme: vor und nach den Ferien!). Anträge auf Beurlaubung ab 3 Tagen und, unabhängig von der Anzahl der Tage, vor und nach Ferien, sind mindestens 4 Wochen vor dem Beurlaubungstermin schriftlich an den Schulleiter zu richten. Alle Beurlaubungsanträge müssen eine stichhaltige Begründung enthalten (entsprechende Dokumente sind dem Antrag beizulegen). Verlängerung von Ferien, persönliche Urlaubsplanungen und preisgünstigere Flüge sind kein Beurlaubungsgrund.
Digitale Endgeräte im Unterricht: In der gymnasialen Oberstufe ist es den Schülerinnen und Schülern gestattet, im Unterricht und nur zu unterrichtlichen Zwecken eigene Tablets oder Laptops (Achtung: keine Haftung oder Versicherung durch die Schule!) zu benutzen. Die grundsätzlichen Regelungen der Schulvereinbarung (siehe „Mobiltelefone, digitale Endgeräte, Bild- und Tonträger“) bleiben davon unberührt. Smartphones werden nicht als adäquate Unterrichtshilfen angesehen; ihre Nutzung muss im begründeten Einzelfall durch die Lehrkräfte gestattet werden.
Fahrkarten/Fahrkartenanträge: Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Schüler/innen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten von ihrem Wohnort zur Schule. Voraussetzung auf Erstattung der Fahrkosten (beide Punkte müssen zutreffen): Ihr Kind wohnt im Gebiet des Schulträgers Rüsselsheim und der Schulweg zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen Schule, an der ihr Kind den gewählten Abschluss am Ende der Mittelstufe ohne Schulwechsel erreichen kann, beträgt mehr als drei Kilometer. Regulär werden nur die notwendigen Beförderungskosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur zuständigen, nächstgelegenen Schule erstattet. Ist die besuchte Schule nicht die zuständige oder nächstgelegene Schule mit vergleichbarem Bildungsangebot, so können nur die notwendigen Beförderungskosten zur zuständigen Schule berücksichtigt werden. Ablauf Beantragung: Zuerst stellen Sie einen Grundsatzantrag. Diesen erhalten Sie über die Homepage der Stadt Rüsselsheim oder bei den Mitarbeiter/innen vor Ort. Dieser muss nur einmalig gestellt werden. Nach Prüfung erhalten sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Im Falle eines Bewilligungsbescheides können sie einen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten stellen. Für den Kreis Groß-Gerau gelten abweichende Regelungen; bitte informieren Sie sich bei den dort zuständigen Stellen.
Klassenfahrten, Wandertage, Exkursionen, Unterrichtsgänge: Diese sind rechtlich gesehen dem Unterricht gleichgestellt. Die Teilnahme ist somit verpflichtend. Ein Antrag auf Befreiung muss daher rechtzeitig vorliegen und mit entsprechenden Dokumenten (Atteste, Gutachten etc.) begründet sein (siehe auch „Beurlaubungen/Befreiungen vom Unterricht“).
Kontakt mit Lehrkräften: Eine Kontaktaufnahme mit den Lehrkräften ist über die dienstl. Mail-Adressen der Lehrkräfte möglich. Eine entsprechende Übersicht ist auf dieser Homepage unter „Gemeinschaft > Kollegium“ zu finden. Wir bitten darum, Anfragen auf diesem Weg zu senden und nicht die schul.cloud-Accounts Ihrer Kinder zu nutzen. Diese sind nur für unterrichtliche Nutzung vorgesehen.
Krankheit: Die Schülerinnen und Schüler führen in allen Jahrgängen ein Entschuldigungsheft oder den Schuljahresplaner. Die Erziehungsberechtigten tragen Entschuldigungen zeitnah darin ein und fügen dazugehörige Atteste bei. Die Lehrkräfte nehmen die Entschuldigungen mit Unterschrift zur Kenntnis. Die Entschuldigung auf losen Blättern wird im Regelfall zurückgewiesen. Bei absehbar längeren Fehlzeiten ist die Klassenlehrkraft rechtzeitig per eMail zu benachrichtigen (siehe „Kontakt mit Lehrkräften“). In der Oberstufe ist die Tutorin/der Tutor unbedingt ab dem 4. Abwesenheitstag zu benachrichtigen. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 10, die sich im Laufe des Schultages krank fühlen, melden sich bei der Lehrkraft der laufenden oder der nachfolgenden Stunde und im Sekretariat ab. Das Sekretariat benachrichtigt die Erziehungsberechtigten telefonisch.
Mobiltelefone, digitale Endgeräte, Bild- und Tonträger: Mobiltelefone, Endgeräte sowie andere Daten-, Bild- und Tonträger inklusive Zubehör sind (außer sie werden mit ausdrücklichem Einverständnis der jeweiligen Lehrkraft im Unterricht genutzt) während der gesamten Schulzeit und während des Aufenthalts auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und werden nicht sichtbar aufbewahrt. Für die Schülerinnen/Schüler der gymnasialen Oberstufe ist die Nutzung der Geräte in Pausen und Freistunden im Aufenthaltsraum der Oberstufe und außerhalb des Schulgeländes gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät/Zubehör eingezogen und kann von einem Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen Schülern von diesen selbst frühestens am Ende des Unterrichtstages im Sekretariat abgeholt werden. Der Schulleiter bittet die Erziehungsberechtigten, sich bei der Abholung auszuweisen, damit eine ordnungsgemäße Übergabe der oft sehr teuren Geräte gesichert ist. Bitte beachten Sie, dass diese Geräte in der Schule nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert sind!
Schulbescheinigungen: Diese können von den Schülerinnen und Schülern persönlich in der ersten großen Pause eines Schultags im Schülersekretariat beantragt und in der zweiten großen Pause dort abgeholt werden. Wir bitten um Verständnis, dass keine telefonischen Bestellungen oder ebensolche per Mail entgegengenommen werden. Schulbescheinigungen und Stempel für Fahrkartenanträge sind ausnahmslos über oben genanntes Verfahren während der großen Pausen zu erhalten.
Sportunterricht (Nichtteilnahme): Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, ist dies von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu entschuldigen. Die Anwesenheit im Sportunterricht ist dennoch verpflichtend. Bei einem Zeitraum von bis zu vier Wochen kann die Sportlehrkraft die Nichtteilnahme entschuldigen. Bei einer Dauer von mehr als vier Wochen trifft der Schulleiter die Entscheidung auf der Basis eines ärztlichen Attestes, das rechtzeitig vorzulegen ist. Wird der Zeitraum von drei Monaten überschritten, bedarf es für die Entscheidung der Vorlage eines amtsärztlichen Attests, es sei denn, es liegen offensichtliche und erkennbare Verletzungen vor.
Sprechstunden/Terminvereinbarungen: Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine mit den Lehrkräften im Vorfeld (siehe „Kontakt mit Lehrkräften“). Die Lehrkräfte haben keine festen Sprechstunden und vor allem vormittags zahlreiche dienstliche Verpflichtungen, die spontane Gespräche unmöglich machen. Um Ihnen unnötige Wege zur Schule zu ersparen, empfehlen wir, Gesprächstermine vorher schriftlich (per Mail oder über das Hausaufgabenheft) zu vereinbaren.