Leistungsbewertung

Grundsätze für eine einheitliche Leistungsbewertung in der Max-Planck-Schule vereinbart in der Gesamtkonferenz vom 29.06.2004 Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf der Grundlage des hessischen Schulgesetzes §§ 73 und 74 und der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses §§ 19 – 29 und Anlage 2. Informationspflicht Zu Beginn des Schuljahres informieren die Lehrkräfte über die Bewertungskriterien in ihrem Unterrichtsfach. […]

Kopfnoten

Arbeitsverhalten und Sozialverhalten – Noten In den Halbjahreszeugnissen vom Februar werden gemäß §73 des Hessischen Schulgesetzes die Bewertungen in Arbeitsverhalten und Sozialverhalten (ARSO) vorgenommen. Diese Beurteilung erfolgt durch die Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenleitung. Das Arbeitsverhalten umfasst: Lernbereitschaft im Unterricht und bei der häuslichen Arbeit, Beteiligung am Unterricht Selbststständigkeit und Eigeninitiative Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit Fleiß […]

Versetzungsbestimmungen

Sekundarstufe I Noten Ausgleich durch Nachprüfung Nebenfächer 1 Nf 5 1 Nf 2 oder 2 Nf 3 einräumen 2 Nf 5 2 Nf 2 oder 4 Nf 3 einräumen bei Ausgleich für 1 Nf 5 1 Nf 6 1 Nf 1 oder 2 Nf 2 oder 3 Nf 3 keine Nachprüfung 2 Nf 6 2 […]